Terminvereinbarung und Telefonzeiten

Telefonnummer: 0821-40834848

Meine Telefonzeiten sind:

Dienstags bis Freitag 8:05h bis 8:30h

Für Terminvereinbarungen nutzen Sie bitte möglichst die Mailadresse: Praxis@fink-reuter.de

(Bitte nicht einfach vorbeikommen, Sie stören sonst die laufenden Therapiesitzungen).

 

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Es werden 12 Stunden beantragt. Weitere 12 Stunden können ggf. unkompliziert beantragt werden.

Die Termine sind bei Verhaltenstherapie maximal 1x wöchentlich. Wenn eine Besserung der Beschwerden eingetreten ist, werden – je nach Therapeut – die Abstände zwischen den Therapien verlängert, so dass Sie bei 12 oder 24 bewilligten Stunden die Möglichkeit haben, über einen langen Zeitraum auszuprobieren, ob Sie mit den neuen Strategien zurecht kommen.

Pausen bis zu einem halben Jahr sind möglich, ohne dass sie bei der Krankenkasse begründet werden müssen. Sie müssen aber selbstverständlich mit dem Therapeuten abgesprochen werden.

Bei längeren Pausen ist eine Fortsetzung der Behandlung schwierig und nur in begründeten Einzelfall über ein Gutachterverfahren möglich.

Die Therapie wird unabhängig davon, ob die Stunden „aufgebraucht“ sind, beendet, wenn das Therapieziel erreicht ist.

Die Behandlung soll auch beendet werden, wenn das Therapieziel nicht erreicht werden kann: wenn die Therapie nicht hilft, z.B. der Patient nichts mit der Psychotherapie anfangen, ihr nicht folgen oder sie nicht wahrnehmen kann. Das stellt sich manchmal erst nach den probatorischen Sitzungen heraus.

Wichtig: Wenn sie mit einem Therapie nicht zurecht kommen, heißt das nicht automatisch, dass Psychotherapie nicht für Sie geeignet ist. Manchmal passt einfach nur der Therapeut oder das Verfahren nicht, oder es ist der falsche Zeitpunkt für Sie. 

Das Therapieziel vereinbart der Patient mit dem Therapeuten. Auch das Ende der Therapie wird gemeinsam besprochen. Nach Beendigung der Therapie sehen die Bestimmungen vor, dass die Kasse erst nach Ablauf von 2 Jahren wieder die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.

Termin-Absagen von vereinbarten Therapiesitzungen müssen sobald wie möglich erfolgen, jedoch mindestens 24 Stunden vorher, andernfalls wird ein Bereitstellungshonorar privat in Rechnung gestellt.

Wenn eine Therapie beendet wurde, sehen die Bedingungen das erst nach 2 Jahren wieder eine Therapie auf Krankenkassenkosten vor. Das gilt auch, wenn die Therapiestunden nicht „aufgebraucht“ wurden“. Normalerweise greifen aber „Kann-Bestimmungen“, nach denen Stunden bei einem Therapeutenwechsel übernommen werden können.

Obwohl wir uns in der Probestunde vor Antragstellung kennengelernt haben, kann es in Einzelfällen erforderlich sein, die Therapie zu beenden oder den Therapeuten zu wechseln, bevor das Therapieziel erreicht wurde. Auch dann gilt die 2-Jahres-Frist – das heißt, der „neue“ Therapeut kann nur unter erschwerten Bedingungen im Gutachterverfahren eine Therapie beantragen oder braucht das Wohlwollen des Sachbearbeiters Ihrer Krankenkasse, wenn die verbliebenen Stunden bezahlt werden. Das kann die Suche nach einem Therapieplatz erschweren.

Sollten Sie sich ein halbes Jahr nach dem letzten Termin nicht melden, werde ich die Behandlung einseitig für beendet erklären. Auch dann tritt die 2-Jahres-Frist ein.

 

Lesen Sie hier weiter, wenn Sie keinen Therapieplatz bekommen

Wie in andere Krankenhäuser kann der Hausarzt oder Facharzt (in dem Fall also der Psychiater) Sie in die Psychiatrie einweisen, wenn die Behandlung ambulant nicht möglich ist. Das geschieht nur mit Ihrem Einverständnis (Ausnahme: Fremd- oder Selbstgefährdung).

Wenn Sie sich von dem Gedanken, sich umbringen zu wollen, nicht lösen können, sollten sie sich notfalls selbst direkt in der psychiatrischen Notfallambulanz vorstellen und vom Aufnahmearzt abklären lassen, ob Sie stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgenommen werden müssen.

Bedenken Sie, dass die Zuständigkeit der psychiatrischen Landeskrankenhäuser streng nach Wohnort geregelt ist.

  • Wenden Sie sich an die Vermittlungsstelle
  • Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach Systemischem Gesundheitscoaching
  • Auch in Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen können Sie Unterstützung finden
  • Manche Therapeuten bieten Ihnen einen Therapiebeginn erst nach mehreren Monaten Wartezeit an. Nehmen Sie so einen Termin lieber an, auch wenn er Ihnen zunächst viel zu spät vorkommt. Besser Sie beginnen dann, als dass Sie dann immer noch auf der Suche sind.
    Vergessen Sie aber nicht Termine so bald wie möglich abzusagen, wenn Sie wonaders gut angekommen sind.
  • Nutzen Sie die Wartezeit auf einen Therapieplatz,
    • um eine Entspannungstechnik zu erlernen (z.B. Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson oder Yoga)
    • und um folgende Fragen zu klären: Besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Psychiater, ob die körperliche Abklärung abgeschlossen ist:
      • Sind körperliche Ursachen für die psychischen Beschwerden ausgeschlossen? Mindestens Schilddrüsenwerte, Vitamin-D-Spiegel, Asthma und Druchfallerkrankungen sollten abgeklärt und behandelt sein.
      • Könnten Medikamente, die Sie wegen einer anderen Erkrankung einnehmen, Ihre psychischen Beschwerden verstärkt haben? Auf manche Medikamente kann man nicht verzichten, für andere gibt es vielleicht Alternativen, die in Ihrem Fall passender sind.
      • Können Sie von einer medikamentösen Behandlung profitieren? Gerade Medikamente gegen Depressionen brauchen einige Zeit, bis sie richtig wirken und sind manchmal sinnvoll und notwendig.
      • Ist eine stationäre Einweisung erforderlich (s.u.)?
      • Sollte eine psychosomatische Rehabilitation beantragt werden?

Außer den psychiatrischen Krankenhäusern (BKH-Augsburg, BKH-Günzburg) gibt es Kliniken für Psychosomatik und Psychotherapie. Zum Beispiel: Windach, Reiser-Kliniken, Schönkliniken, Buching, Pfaffenhofen. Machen Sie sich im Internet selbst ein Bild davon ob und welche Klinik geeignet wäre, denn: Bei manchen Krankheitsbildern kann es sein, dass Sie vorübergehend so eingeschränkt sind, dass Sie eine ambulante Behandlung nicht wahrnehmen können. Depressionen mit starker Antriebslosigkeit, Zwangserkrankungen oder Ängste können es unmöglich machen, das Haus zu verlassen. Dann ist eine ambulante Behandlung nicht durchführbar.

Besonders, wenn Sie Gedanken bemerken, sich umbringen zu wollen, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt oder Psychiater besprechen, ob eine stationäre Behandlung in der Psychiatrie nötig ist. Bei Suchterkrankungen kann eine Entgiftung als Voraussetzung für eine sinnvolle Therapie erforderlich werden.

Die ersten 3 Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie sind also:

  • dass Sie leben
  • dass Sie in die Praxis kommen können
  • dass Sie bei der Behandlung nicht unter Drogeneinfluss stehen, denn dann funktioniert das Gehirn nicht.

Wenn Sie sich von dem Gedanken, sich umbringen zu wollen, nicht lösen können, sollten sie sich notfalls selbst direkt in der psychischen Notfallambulanz vorstellen und vom Aufnahmearzt abklären lassen, ob Sie stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgenommen werden müssen. Bedenken Sie, dass die Zuständigkeit der psychiatrischen Landeskrankenhäuser streng nach Wohnort geregelt ist.