Allgemeines


Verhaltenstherapie ist immer dann sinnvoll, wenn Sie mit Ihren bisherigen Strategien, auf Situationen zu reagieren, nicht weiter kommen.

Das erkennen Sie  z.B. daran, dass Sie depressiv werden oder Ängste entwickeln und immer weniger in der Lage sind, den Alltag zu bewältigen.  Weitere Zeichen können Essstörungen oder Alkoholmissbrauch sein. Anwendungsgebiete von Verhaltenstherapie sind auch Zwangsstörungen, Borderline-Störungen, sowie  Anpassungsstörungen nach Verlust des Partners oder anderer Angehöriger, des Arbeitsplatzes oder der Gesundheit (z.B.  chronische Schmerzen).

In der Verhaltenstherapie lernen Sie, was Sie tun, damit es Ihnen immer schlechter geht, und was Sie tun können, damit es Ihnen wieder besser geht. 

Vielleicht wissen Sie aber ganz genau, was Sie tun müssten, damit es Ihnen besser geht, rutschen aber immer wieder in Ihre alten Muster? Außer viel Geduld mit sich selber 🙂 ist dann die Pesso-Therapie hilfreich.


Die Behandlung findet in Einzeltherapie (Sie und die Therapeutin) und in Einzelstunden (50 Minuten) vor allem in Form von Gesprächen statt. Die Termine werden in der Regel zunächst wöchentlich vereinbart. Zu Beginn der Behandlung lernen wir uns kennen und merken, ob wir miteinander arbeiten können. Sie machen sich Ihr Anliegen bewusst und erarbeiten Ziele. Sie erwerben Wissen über Ihre spezielle Problemstellung. Sie lernen Ihre Denkmuster und automatischen Reaktionen kennen. Sie üben, unangenehme Gefühle wahrzunehmen, zuzulassen und auszuhalten bzw. zu nutzen. Sie probieren Selbstmanagementmethoden aus und merken, mit welchen Sie gut zurechtkommen. Neue Strategien probieren Sie zuhause aus und machen neue Erfahrungen. Aus der Erfahrung heraus, dass wir oft alles verstanden haben, aber trotzdem immer wieder in unsere alten ungeliebten Muster fallen, erarbeiten wir uns Rückfallmodelle und arbeiten mit inneren Bildern (ZRM, Pesso-Therapie, Hypnotherapeutische Verfahren).


Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Deshalb kann jeder Patient sicher sein, dass sowohl die Tatsache, dass er sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet, als auch die Inhalte der therapeutischen Gespräche der absoluten Vertraulichkeit unterliegen.

Selbst Angehörige von Patienten erhalten keinerlei Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, der Patient selbst entbindet den Therapeuten von seiner Schweigepflicht. Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde der Therapeut entbunden ist.

Demgegenüber besteht bei gesetzlich kassenfinanzierter Psychotherapie Berichtspflicht gegenüber dem Überweiser bzw. dem Hausarzt. Wenn Sie mich nicht von der Berichtspflicht entbinden, muss ich zu Beginn und am Ende der Therapie sowie 1 mal im Jahr, wenn die Therapie länger als ein Jahr dauert, einen Bericht an diese Ärzte schreiben. Wir können stattdessen vereinbaren, dass ich mich gezielt dann mit dem Hausarzt oder überweisenden Arzt in Verbindung setze, wenn es Erkenntnisse gibt, die für seine Behandlung eine Rolle spielen.


Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit, wenn Sie  die Behandlung von Ihrer Krankenkasse bezahlt haben wollen.

(Siehe dazu auch Kosten)

Es gibt keinen für Patienten reservierten Parkplatz. Parken ist in der Bahnhofstraße bis zum Stadtgraben und in der Bauernbräustraße möglich, am Bahnhof oder in den Tiefgaragen der Stadt, von wo Sie in nur wenigen Gehminuten die Praxis erreichen können. Am besten kommen Sie gleich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und sparen sich die Parkplatzsuche. Bitte parken Sie NICHT auf den Anwohnerparkplätzen!


Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Wir bemühen uns gemeinsam, die Behandlung pünktlich zu beginnen und zu beenden. Bitte klingeln Sie nicht früher als zu Ihrem Termin, um die vorherhergehende Sitzung nicht zu stören. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist Ihre eigene Anonymität besser gewahrt ebenso wie die der anderen Patienten, und Sie haben eine entspannte Therapeutin, die sich ganz auf Sie einstellen kann.